Wagram DAC
Es tut sich was am Wagram
Eine umfassende Sammelverordnung zum österreichischen Weingesetz bringt große Neuerungen für das Weinbaugebiet Wagram. Dieses wird Österreichs 17. Gebiet mit DAC-Herkunftsschutz für seine gebietstypischen Weine. Dabei hat sich der Wagram für die Unterteilung seiner DAC-Weine in die Stufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein entschieden. Die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wagram DAC“ ist damit ins Leben gerufen!
Wagram DAC Gebietswein
Auf der Ebene der Gebietsweine bleibt die traditionelle Rebsortenvielfalt erhalten. So sind - reinsortig, als Cuveé oder Gemischter Satz - folgende 10 weiße und 3 rote Rebsorten zugelassen: Chardonnay, Frühroter Veltliner, Grauer Burgunder, Grüner Veltliner, Gelber Muskateller, Roter Veltliner, Sauvignon Blanc, Traminer, Weißburgunder, Riesling, Blauburgunder, St. Laurent und Zweigelt. Ein Antrag zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer darf nicht vor dem 1. Dezember des Erntejahres erfolgen.
Wagram DAC Ortswein
Für die Ortsweine sieht die DAC-Verordnung 27 geschützte Ortsangaben vor. Darunter klingende Namen wie Fels, Feuersbrunn, Wagram, Zaussenberg, Kirchberg, Mitterstockstall, Oberstockstall, Königsbrunn und Klosterneuburg. Zugelassen sind nur mehr folgende sieben, reinsortig ausgebaute Rebsorten: Chardonnay, Grüner Veltliner, Roter Veltliner, Weißburgunder, Riesling, Blauburgunder und Zweigelt. Eine Einreichung zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer ist ab dem dem 1. Jänner des auf die Ernte folgenden Jahres möglich.
Wagram DAC Riedenwein
Die Spitze des Herkunftssystems Wagram DAC bilden die Riedenweine, also Weine aus einzelnen, gesetzlich definierten Anbaulagen. Dafür zugelassen sind die weißen Wagram-Leitsorten Grüner und Roter Veltliner sowie Riesling. Die staatliche Prüfnummer kann man sich ab dem 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres holen.
Sämtliche Weine müssen der Angabe „trocken“ entsprechen und die Weißweine dürfen keinen dominanten Holzton aufweisen. Nicht erlaubt sind weiters Nennvolumina von 1,0l und 2,0l. Außer Kronenkorken dürfen alle gängigen Verschlussarten verwendet werden. Die Verordnung ist für Weine ab dem Jahrgang 2021gültig.
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Was bedeutet DAC?
Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Namen eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet geerntet wurden. Ein DAC-Wein darf nur aus den für diese DAC-Herkunft festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit 17 DAC-Weinherkünfte. Weine, die den DAC-Anforderungen nicht entsprechen, tragen den Namen des jeweiligen Bundeslandes und sind Teil der Weinvielfalt auf dieser Herkunftsebene.
Autor: Kostfeder Hari Hittinger am 7.03.2022
Tags: Wein